Reglement Volleyball

  • Art. 1 Die Turnierorgane sind: a) Jury + Spielerkontrolle b) Protestkommission
  • Art. 2 Das Turnier findet bei jeder Witterung statt
  • Art. 3 Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und evtl. Ersatzspielern.
  • Art. 4 Ein Spieler kann in mehreren Mannschaften spielen.
  • Art. 5 Jeder Fehler wird als Punkt gezählt, wer nach Spielende am meisten Punkte hat gewinnt das Spiel.
  • Art. 6 Die Siegermannschaft stellt den Schiedsrichter für das nächste Spiel zur Verfügung.
  • Art. 7 In der Regel wird in Gruppen gespielt. Zur Ermittlung des Gruppensiegers wird eine volle Runde gespielt (jeder gegen jeden). Bei Punktegleichheit entscheidet das Tor/Punkteverhältnis.
  • Art. 8 In den Finalspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auch die Gruppenspiele bestritten haben. (Ausnahme Verletzungen)
  • Art. 9 Auswechslungen dürfen jederzeit (fliegend) vorgenommen werden.
  • Art. 10 Versicherung ist Sache eines jeden Einzelnen. Der Organisator haftet in keinem Falle (auch bei Diebstahl nicht).
  • Art. 11 Wenn eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antritt oder dieses durch Protest verliert, so wird dieses als Forfait-Niederlage gewertet.
  • Art. 12 Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, so ist er für das nächste Spiel ausgeschlossen.
  • Art. 13 Wird ein Schiedsrichter vor, während oder nach dem Spiel tätlich oder verbal angegriffen, wird die ganze Mannschaft vom Turnier ausgeschlossen.
  • Art. 14 Werden Einrichtungen von Spielern oder Zuschauern mutwillig beschädigt, so werden die betreffenden Personen polizeilich verfolgt.
  • Art. 15 Unsportlichkeit wird geahndet.
  • Art. 16 Proteste müssen unmittelbar nach Spielende der Jury gemeldet werden, ansonsten sind diese nichtig.
  • Art. 17 Die Protestgebühr beträgt Fr. 50.–. Sie wird bis zu Fr. 10.00 zurückerstattet bei Gutheissung und verfällt zu Gunsten des Veranstalters bei Ablehnung.
  • Art. 18 Entscheide des Schiedsrichters sind endgültig und somit nicht anfechtbar.
  • Art. 19 Die Jury, bzw. Protestkommission ist die letzte Instanz.
  • Art. 20 Mit der Teilnahme am Turnier akzeptieren die Mannschaften dieses Reglement.
  • Art. 21 Dieses Turnier wird zur Pflege der Freundschaft und Gemütlichkeit organisiert. Wir bitten, dies auf dem Spielfeld zu beachten.