- Art. 0 Tore, welche durch das weibliche Geschlecht erzielt wurden, zählen doppelt!
- Art. 1 Die Turnierorgane sind: a) Jury + Spielerkontrolle b) Protestkommission
- Art. 2a Das Turnier findet bei jeder Witterung statt
- Art. 2b Bei schlechtem Wetter kann der Veranstalter ein Penalty-Schiessen gemäss Art. 16 durchführen. Dieser Entscheid wird durch die Jury bestimmt.
- Art. 3a Es darf nur in Turn-, Samba-, oder Nockenschuhen gespielt werden, also keine Stollenschuhe.
- Art. 3b Allfällige Proteste gegen unkorrektes Schuhwerk müssen dem Schiedsrichter sofort gemeldet werden, ansonsten sind sie nichtig.
- Art. 4 Schienbeinschoner sind obligatorisch.
- Art. 5 Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern (1 Torhüter, 4 Feldspieler) und evtl. Ersatzspielern.
- Art. 6 Ein Spieler kann in mehreren Mannschaften spielen.
- Art. 7 Gespielt wird nach den Regeln des SFV. Die Offside-Regel entfällt und anstelle des Abstosses wird das Spiel mit einem Abstoss oder Abwurf fortgesetzt. Die Torhüterregel entfällt.
- Art. 8 In der Regel wird in Gruppen gespielt. Zur Ermittlung des Gruppensiegers wird eine volle Runde gespielt (jeder gegen jeden). Bei Punktegleichheit entscheidet das Tor/Punkteverhältnis.
- Art. 9 In den Finalspielen entscheidet bei Unentschieden das Penalty-Schiessen gemäss Art. 15a + b.
- Art. 10 Endet ein End-Finalspiel unentschieden, so wird eine Verlängerung von 2 x 5 Min. angesetzt. Ist n.V. noch keine Entscheidung gefallen, entscheidet das Penalty-Schiessen gem. Art. 14a + b.
- Art. 11 In den Finalspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auch die Gruppenspiele bestritten haben.
- (Ausnahme Verletzungen)
- Art. 12 Auswechslungen dürfen jederzeit (fliegend) vorgenommen werden.
- Art. 13 Versicherung ist Sache eines jeden Einzelnen. Der Organisator haftet in keinem Falle (auch bei Diebstahl nicht)
- Art. 14a Beim Penalty-Schiessen werden pro Team 5 Bälle geschossen. Jeder Spieler schiesst nur 1x.
- Art. 14b Endet das Penalty-Schiessen nach je 5 geschossenen Bällen unentschieden, so wird es im KO-System weitergeführt. Nun dürfen Spieler auch einen 2. Penalty treten.
- Art. 15 Beim „Schlechtwetter-Penaltyschiessen“ werden pro Mannschaft 10 Penaltys geschossen. 5 Spieler à 2 Schüsse.
- Art. 16 Wenn eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antritt oder dieses durch Protest verliert, so wird dieses als 0:1 Forfait-Niederlage gewertet.
- Art. 17 Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, so ist er für das nächste Spiel ausgeschlossen.
- Art. 18 Wird ein Schiedsrichter vor, während oder nach dem Spiel tätlich oder verbal angegriffen, wird die ganze Mannschaft vom Turnier ausgeschlossen.
- Art. 19 Werden Einrichtungen von Spielern oder Zuschauern mutwillig beschädigt, so werden die betreffenden Personen polizeilich verfolgt.
- Art. 20 Unsportlichkeit wird geahndet.
- Art. 21a Proteste müssen unmittelbar nach Spielende der Jury gemeldet werden, ansonsten sind diese nichtig.
- Art. 21b Die Protestgebühr beträgt Fr. 50.–. Sie wird bis zu Fr. 10.00 zurückerstattet bei Gutheissung und verfällt zu Gunsten des Veranstalters bei Ablehnung.
- Art. 22 Entscheide des Schiedsrichters sind endgültig und somit nicht anfechtbar.
- Art. 23 Die Jury, bzw. Protestkommission ist die letzte Instanz.
- Art. 24 Mit der Teilnahme am Turnier akzeptieren die Mannschaften dieses Reglement.
- Art. 25 Dieses Turnier wird zur Pflege der Freundschaft und Gemütlichkeit organisiert. Wir bitten, dies auf dem Spielfeld zu beachten.
